Das Bundesverfassungsgericht gab mit seiner Entscheidung vom 10. April 2018 bekannt, dass die angewandten Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken für die Bemessung der Grundsteuer bis dato verfassungswidrig sind und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis Ende 2019. Der Bundestag beschloss daraufhin das sogenannte Bundesmodell, wobei den Bundesländern das Recht gegeben wurde, eigene vom Bundesrecht abweichende Vorschriften einzuführen. Der Freistaat Bayern hat dies zum Anlass genommen und ein eigenes bayerisches Grundsteuergesetz am 10. Dezember 2021 verabschiedet.
Infolgedessen sind Grundstückseigentümer nun zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet. Die hierfür vom Gesetzgeber vorgesehene Frist von nur vier Monaten ist extrem knapp bemessen! Wir empfehlen daher eine zeitnahe Einreichung ihrer Steuererklärung(en).
Nach Prüfung durch die Finanzämter sollen im Anschluss zum Bewertungsstichtag / Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 neue Bescheide über den Grundsteuermessbetrag ergehen, die dann ab 01.01.2025 anzuwenden sind.
Wir haben uns bereits in die neuen Regelungen des bayerischen sowie des bundesweiten Grundsteuermodells eingearbeitet, um Ihnen eine umfassende Beratung anbieten und Sie bei der bevorstehenden Erklärungspflicht bestmöglich unterstützen zu können. Hierfür nutzen wir die innovative Lösung von Grundsteuer.Digital.
Gerne stehen wir Ihnen für die deutschlandweite Neubewertung ihrer Immobilien im Rahmen der neuen Grundsteuerreform 2022 zur Verfügung.