Recht haben und Recht bekommen fällt in der heutigen Zeit immer weiter auseinander. Die sog. Durchsetzungsberatung, die Unterstützung des Mandanten zur Durchsetzung seines guten Rechts, rückt in den Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit für unsere Mandanten.
Soweit nötig führen wir entsprechende Verhandlungen mit Finanzbehörden, notwendige Rechtsbehelfs- oder Einspruchsverfahren und setzen Ihr Recht - soweit nötig - auch in gerichtlichen Verfahren bis hin zum Bundesfinanzhof durch.
Ferner können wir unsere Mandanten im Bereich des Steuerstrafrechts bei eingeleiteten Steuerhinterziehungsverfahren sowie bei Selbstanzeigen begleiten. Unser Partner, Herr Dr. Fischer, ist als im Strafrecht promoviert Rechtsanwalt und Steuerberater auf diesen Bereich spezialisiert.